Allgemeine Geschäftsbedingungen
Entwurf · juristisch noch nicht geprüft. Markierte Angaben werden vor dem Start ergänzt.
Couvert ist eine Hochzeitsliste: Paare stellen Wünsche zusammen, Gäste schenken dafür online Geld. Diese Bedingungen regeln die Nutzung von Couvert durch Paare und Gäste.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Couvert wird betrieben von Vorname Nachname, Einzelunternehmen, Strasse Hausnummer, Postleitzahl Berlin, Deutschland («Couvert», «wir»). Die Bedingungen gelten für alle, die eine Liste anlegen («Paar») oder über eine Liste schenken («Gast»). Abweichende Bedingungen gelten nicht.
2. Was Couvert leistet
Couvert stellt Paaren eine Seite für ihre Hochzeitsliste zur Verfügung und vermittelt Geldgeschenke von Gästen an das Paar. Couvert verkauft keine Waren und schuldet keine Lieferung. Die Wünsche auf einer Liste beschreiben, wofür sich das Paar das Geld wünscht. Ein Geschenk ist ein Geldbetrag an das Paar, über dessen Verwendung das Paar frei entscheidet.
3. Rolle von Couvert und Zahlungsabwicklung
Couvert handelt als Vermittler im Namen und auf Rechnung des Paars. Das Geschenk ist eine Zuwendung des Gastes an das Paar. Couvert erhält nur die Servicegebühr nach Ziffer 6.
Zahlungen wickelt die Stripe Payments Europe, Limited, Dublin, ab («Stripe»). Das Geld eines Geschenks geht über Stripe an das Konto des Paars, Couvert nimmt es nicht selbst entgegen.
4. Paare: Konto und Liste
Eine Liste anlegen können volljährige Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und einem Bankkonto in der Schweiz. Das Paar macht wahre Angaben und hält seine Anmelde-E-Mail-Adresse geheim.
Für die Auszahlung eröffnet das Paar ein Konto bei Stripe und akzeptiert dabei die Bedingungen von Stripe (Stripe Connected Account Agreement). Es ermächtigt Couvert, Stripe die dafür nötigen Angaben weiterzugeben und Informationen über Zahlungen und Auszahlungen von Stripe zu erhalten. Stripe prüft die Identität des Paars. Solange das Konto nicht verbunden ist, nimmt die Liste keine Geschenke an.
5. Paare: Inhalte der Seite
Das Paar gestaltet seine Seite selbst und ist für Texte, Bilder und Wünsche verantwortlich. Inhalte dürfen keine Rechte Dritter verletzen und nicht rechtswidrig sein. Couvert darf Inhalte, die gegen diese Bedingungen oder geltendes Recht verstossen, ganz oder teilweise sperren oder entfernen und eine Liste in schweren Fällen schliessen. Wir informieren das Paar darüber und nennen die Gründe. Hinweise auf rechtswidrige Inhalte kann jede Person an hallo@lecouvert.ch senden.
Das Paar darf die Liste nicht dazu verwenden, Geld für andere Zwecke als Hochzeitsgeschenke zu sammeln.
6. Kosten und Servicegebühr
Paare zahlen bei Couvert keine Grundgebühr, kein Abo und keine Kosten für das Einrichten. Gäste können an der Kasse eine Servicegebühr von 5 % des Geschenkbetrags übernehmen. Diese Gebühr ist die Vergütung von Couvert. Der Gast entscheidet an der Kasse ausdrücklich mit Ja oder Nein, ob er die Gebühr übernimmt. Eine Vorauswahl gibt es nicht, bezahlen lässt sich erst nach dieser Wahl. Der Gesamtbetrag wird vor der Zahlung angezeigt.
Übernimmt ein Gast die Gebühr nicht, zieht Couvert vom Geschenk an das Paar die Zahlungsgebühren dieses Geschenks ab (derzeit rund 1.9 % + CHF 0.30 bei TWINT und 2.9 % + CHF 0.30 bei Karten). Die aktuellen Sätze stehen auf der Gebührenseite.
Für Paare, die ihre Liste im Pilot bis Datum Ende Pilot anlegen, gelten die Kosten dieser Ziffer fest bis zu ihrer Hochzeit, auch wenn Couvert das Gebührenmodell später ändert.
7. Gäste: Ablauf eines Geschenks
Der Gast wählt Wünsche oder Beträge, schreibt eine Nachricht und zahlt auf der Zahlungsseite von Stripe mit TWINT, Karte oder einer anderen angebotenen Zahlungsart. TWINT erlaubt höchstens CHF 5'000.– pro Zahlung. Mit dem Abschluss der Zahlung kommt das Geschenk zustande. Der Gast erhält eine Bestätigung per E-Mail, das Paar sieht Name, Nachricht und Betrag in seinem Dashboard.
8. Auszahlung an das Paar
Stripe zahlt die Geschenke gesammelt auf das Bankkonto des Paars aus. Der Rhythmus richtet sich nach den Einstellungen bei Stripe, derzeit täglich, wöchentlich oder nach der Hochzeit. Stripe kann Auszahlungen zurückhalten, solange Angaben fehlen oder geprüft werden.
Das Paar ist selbst dafür verantwortlich, ob und wie Geschenke bei ihm zu versteuern sind.
9. Widerruf, Rückerstattung und Rückbuchung
Ein Geschenk ist mit der Zahlung an das Paar ausgeführt. Rückerstattungen sind möglich bei Fehlzahlungen (etwa einem doppelt bezahlten Geschenk), wenn eine Liste vor der Auszahlung geschlossen wird oder wenn das Paar zustimmt. Die Servicegebühr erstatten wir in diesen Fällen mit. Anfragen an hallo@lecouvert.ch.
Leitet ein Gast eine Rückbuchung bei seiner Bank ein, obwohl das Geschenk korrekt ausgeführt wurde, kann Couvert den Betrag vom Paar zurückfordern bzw. mit künftigen Geschenken verrechnen.
10. Verfügbarkeit
Wir bemühen uns, Couvert ohne Unterbrechung anzubieten, können das aber nicht garantieren. Wartungen kündigen wir nach Möglichkeit an.
11. Haftung
Couvert haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die Nutzung von Couvert erst ermöglicht, und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Für Ausfälle oder Fehler von Stripe und Banken haftet Couvert nicht, soweit sie nicht von Couvert zu vertreten sind.
12. Laufzeit und Löschung
Ein Paar kann seine Liste jederzeit schliessen und sein Konto löschen lassen. Bereits bezahlte Geschenke werden danach noch ausbezahlt. Couvert kann den Nutzungsvertrag mit einer Frist von 30 Tagen kündigen, aus wichtigem Grund (etwa bei Missbrauch) fristlos.
13. Änderungen der Bedingungen
Ändern sich diese Bedingungen, informieren wir Paare mit aktiver Liste mindestens 30 Tage vorher per E-Mail. Für ein Geschenk gilt die Fassung zum Zeitpunkt der Zahlung.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern bleiben die zwingenden Schutzvorschriften des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unberührt. Gerichtsstand für Kaufleute ist Berlin.
15. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam.